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    <link>http://www.gew-tarifrunde-kommunen.de/</link>
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    <pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
    <title>TV-L</title>
    <description>Am 1. November 2006 trat der der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft. Er gilt für die Tarifbeschäftigten der Länder - mit Ausnahme von Hessen, das seit 2009 über einen eigenen Tarifvertrag verfügt. Berlin hat 2010 einen Angleichungstarifvertrag zum TV-L abgeschlossen. Der TV-L ist in der Struktur ähnlich wie der gut ein Jahr ältere Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für die Tarifbeschäftigten beim Bund und den Kommunen gilt, hat aber einige wichtige Abweichungen sowie eigene Entgelttabellen.</description>
    <copyright></copyright>
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      <title>: ABC des TV-L</title>
      <description>MIt dem Kleinen ABC des TV-L hat die GEW direkt nach dem Tarifabschluss 2006 kurz und verständlich die die wichtigsten Begriffe und die Systematik der Überleitung der Beschäftigten erläutert. Im August 2008 ist die zweite Auflage mit einigen Änderungen erschienen.</description>
      <link>http://www.gew-tarifrunde-kommunen.de/ABC_des_TV-L_2.html</link>
      <guid>2242</guid>
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      <title>: Sonderregelungen für Lehrkräfte</title>
      <description>Lehrkräfte stellen die größte Einzelgruppe unter den Beschäftigten der Länder dar. Unter Federführung der GEW konnten mit dem Abschluss des TV-L 2006 erstmals tarifvertragliche Regelungen für die Besonderheiten dieser Gruppe vereinbart werden. Noch nicht geregelt ist hingegen die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften (L-EGO)</description>
      <link>http://www.gew-tarifrunde-kommunen.de/Sonderregelungen_fuer_Lehrkraefte.html</link>
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      <title>: Sonderregelungen für Beschäftigte in der Wissenschaft im TV-L</title>
      <description>Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind in einem „Besonderen Teil Wissenschaft“ des TV-L weitergehende Regelungen getroffen worden, um die Spezifika wissenschaftlichen Arbeitens zu berücksichtigen. Das war eine alte Forderung der GEW, auch wenn die GEW nicht in allen Fragen ihre Forderungen durchsetzen konnte.</description>
      <link>http://www.gew-tarifrunde-kommunen.de/Sonderregelungen_fuer_Beschaeftigte_in_der_Wissenschaft_im_TV-L.html</link>
      <guid>1166</guid>
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